Abfall- und Gefahrgutbeauftragter
Abfallbeauftragter
Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitern sind dazu verpflichtet, einen fachlich qualifizierten Abfallbeauftragten sowie einen Stellvertreter zu bestellen und diese der zuständigen Bezirkshauptmannschaft bzw. in Städten mit eigenem Statut dem Magistrat unverzüglich zu melden. Wir üben diese Funktionen gerne für Sie aus und übernehmen für Sie das betriebliche Umweltmanagement, erstellen Abfallwirtschaftskonzepte und überwachen deren Einhaltung.
Aufgaben des Abfallbeauftragten:
- Überwachung der Einhaltung der den Betrieb betreffenden abfallrechtlichen Bestimmungen
- Beratung des Betriebsinhabers hinsichtlich abfallwirtschaftlicher Fragen
- Organisation der Umsetzung abfallrechtlicher Bestimmungen
- Kostenaufstellung für Abfallbehandlung und Erlöse aus Altstoffen im Rahmen des Abfallwirtschaftskonzeptes