Diese wird üblicherweise von einem einschlägigen Sachverständigen durchgeführt. Gemäß ONR 24406-1 sind

„Zur Entscheidungsfindung historische Erkundungen durchzuführen. Relevante Informationen sind z. B. vom zuständigen Magistrat, Gemeindeamt oder etwa aus Bombenkatastern einzuholen und zu dokumentieren.“

Sollte also z.B. die Gemeinde bestätigen, dass im betroffenen Bereich nie Kampfhandlungen stattgefunden haben, ist Ihre Pflicht sorgfältig erledigt!

Andernfalls muss eine Vorstudie von einem Sachverständigen gemacht werden.